Gesamtüberblick Corona-Hilfen
Konjukturpaket
Zur schnellen Versorgung mit den aktuell unseres Erachtens praktisch relevantesten Unternehmens-Themen, haben wir Ihnen nachfolgende Informationen und Links auf weitergehende Informationsquellen zusammengestellt.
AKTUELL: KONJUNKTURPAKET
Im Juni hat sich die Bundesregierung auf ein weiteres Konjunkturpaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise geeinigt.
Wir möchten die aus unserer Sicht zentralen Punkte dieses Pakets, das noch den Weg durch den Bundesrat gehen muss, aufgreifen und genauer beleuchten. Neben der zeitlich befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze (01.07.2020 bis 31.12.2020) steht die Corona-Überbrückungshilfe für KMU und Selbstständige im Fokus.
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Sowie unsere Informationen zum Download:
DownloadEbenso finden Sie auf unseren „CORONA-Seiten“ praktische Tools, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben.
Übersicht Finanzhilfen
Hier finden Sie eine aktuelle Excel-Übersicht zu den Finanzhilfen für Unternehmer*innen und Selbstständige (Stand 14.04.2020) und einen Link zu einer kostenfreien Info-Plattform für die Suche nach passender finanzieller Hilfe.
Download(in der Tabelle rot/durchgestrichen)
Ab 15.04.2020 gibt es den KfW-Schnellkredit für KMU bis 50 Mitarbeiter*innen (max. 800 TEUR).
Nordrhein-Westfalen hat am Wochenende die online-Zuschussbeantragung aufgrund von Betrügereien vorläufig eingestellt. Es wird damit gerechnet, dass die Anträge im Laufe dieser Woche wieder gestellt werden können.
Auch in Sachsen-Anhalt gibt die Investitionsbank jetzt schnelle Darlehen (TEUR 10 – 150) für KMU (<50 Mitarbeiter*innen).
Antworten zu praxisrelevanten Zuschuss-Fragen finden Sie in den jeweiligen FAQ-Bereichen, und zwar für…
KFW-Fördermöglichkeiten
Informationen zu Personalkosten: Kurzarbeitergeld
Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung rückwirkend ab März angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer*innen sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10% der Beschäftigten (bisher 1/3 der Beschäftigten) von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen. Broschüre Mandanteninfo Kurzarbeit als Download.
Die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit ist in dem Monat zu stellen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Diese Anzeige ist durch das Unternehmen selbst zu stellen. Bei der weiteren Antragstellung und der Abrechnung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes liegt eine pauschalierte Methode zugrunde, die aus dem Brutto-Gehalt (Soll- und Ist-Zeiten in dem Monat) ein pauschaliertes Netto-Gehalt errechnet. Die Differenz zwischen dem Soll- und dem Ist-Nettogehalt bestimmt die Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Die Berechnung und die weitere Antragstellung (nicht die Anzeige, s.o.) je Monat erledigen wir für Sie in der Gehaltsabrechnung. Hierfür benötigen wir von Ihnen die Angaben zu den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter*innen.
Sofern Sie das Kurzarbeitergeld Ihrer Mitarbeiter*innen aufstocken wollen („Zuschuss zum KUG“), berechnen wir Ihnen den Anteil des Zuschusses, den Sie sozialversicherungsfrei an Ihre Mitarbeiter zur Auszahlung bringen können.
Bei Fragen hierzu melden Sie sich gern.
Hier finden Sie weitere hilfreiche und aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Eine FAQ-Liste stellt die Bundesagentur für Arbeit bereit, die praktische Hinweise zur aktuellen Rechtslage behandelt:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Auch finden Sie hier verschiedene Merkblätter und Formulare zur KUG-Beantragung
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos
Ihre Minijobber*innen (und andere sozialversicherungsfreie Mitarbeiter*innen) haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Die Minijobzentrale hat zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ebenfalls eine FAQ-Liste erstellt. Diese finden Sie hier:
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, den Lohnausfall Ihres Arbeitnehmers durch eine Zuschusszahlung zum KUG abzumildern. Dieser Zuschuss ist bis zu einer bestimmten Höhe sozialversicherungsfrei (sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer), aber steuerpflichtig.
Auch bei Fragen zu den Zuschüssen wenden Sie sich gern vertrauensvoll an uns.
Kinderbetreuung
Sonderzahlungen an Ihre Arbeitnehmer*innen
Planungstools & Berechnungshilfen
Um den Liquiditätsbedarf in den kommenden Wochen zu kalkulieren, haben wir Ihnen Excel-Tools bereitgestellt:
In den verschiedenen Anträgen der Landesbanken werden die Mitarbeiterzahlen in Jahresarbeitseinheiten (JAE) abgefragt. Zur Umrechnung Ihrer Mitarbeiter (Anzahl in Köpfen) zu den JAE haben wir Ihnen ein Excel-Umrechnungs-Tool erstellt:
Diese Tabelle bietet Ihnen Hilfestellung bei der Erfassung von Arbeitszeiten für die KUG-Abrechnung.